Entschuldigungen + Beurlaubung
Sollten Sie den Unterricht z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen können, haben Sie die Pflicht innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
Die Form dieser Entschuldigung wird aus verwaltungstechnischen Gründen vom Klassenleiter festgelegt.
Sollten Sie dazu noch keine Anweisungen erhalten haben, gelten die Standard-Entschuldigungen:
Entschuldigung für Schüler mit Betrieb
Entschuldigung für Schüler ohne Betrieb
Diese werden unaufgefordert, vollständig ausgefüllt, gelocht und unterschrieben der zuständigen Lehrkraft ausgehändigt.
Sollten Sie länger als einen Tag erkrankt sein, so haben Sie die Pflicht, zusätzlich zur schriftlichen Entschuldigung ab dem zweiten Krankheitstag eine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
Eine Beurlaubung vom Unterricht z.B. für eine Führerscheinprüfung kann in Ausnahmefällen vom Klassen- oder Schulleiter genehmigt werden.